30.03.2023, Pressemitteilung der ZTI Köln: Auch im dritten Krisenjahr mit hohem Inflationsdruck verhindert die gesetzliche Begrenzung der zahntechnischen Preisentwicklung eine der Kostenentwicklung im Zahntechnikerhandwerk angemessene Preisanpassung.
Anlässlich des diesjährigen Treffens der Gesundheitshandwerke mit Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach in der Handwerkskammer zu Köln hatten Dominik Kruchen (Präsident des VDZI) und Klaus Bartsch (Vizepräsident des VDZI) sowie die Kölner Vorstandskollegen German Bär und Stephan Hillen Gelegenheit, den Minister endlich einmal direkt auf die fatale Kosten- und Preisentwicklung anzusprechen.
Gemeinsam mit den anderen vier Gesundheitshandwerken forderten die Zahntechniker eine Abkehr von immer mehr Bürokratie gegenüber immer mehr Gängelung durch Krankenkassen und mehr Verständnis für die Positionen des Handwerks.
Prof. Dr. Lauterbach erläuterte die finanziellen Herausforderungen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Bedeutung der digitalen Transformation. Der Gesundheitsminister zeigte für die Forderungen und die Argumente der Zahntechnik viel Verständnis, er verwies jedoch darauf, dass er im Moment in Bezug auf die Beitragssatzstabilität keinen Spielraum für eine andere gesetzliche Regelung sieht.
Innungen und VDZI werden aber nicht lockerlassen und weiter die Politik auf die bekannten Missstände aufmerksam machen.
Bereits seit Jahren weisen Innungen und VDZI darauf hin, dass diese wirtschaftlich diskriminierende Regelung insbesondere auch für die fortgesetzte Abkopplung und Erosion der Löhne von hoch qualifizierten Mitarbeitern und damit zur Schwächung des Zahntechnikerhandwerks im Fachkräftewettbewerb beiträgt. Hierzu hat das Zahntechnikerhandwerk in den vergangenen Jahren mit vielen politischen Initiativen und Vorschlägen den Versuch unternommen, zu einem fairen Interessenausgleich und einer verantwortungsvollen Lösung zu kommen.
Sowohl § 71 SGB V wie die in den Verhandlungen ausschließlich zugelassene retrospektive Betrachtung führt immer zu Lasten der Zahntechnik zu einer asymmetrischen Risikoverteilung und zu Anpassungsdefiziten. Wenn das Zahntechnikerhandwerk aufgrund äußerer Einflüsse wie Pandemie und Krieg mit hohen Kostensteigerungen belastet wird, ist hierdurch die notwendige Preisanpassung an die Kosteneffekte gesetzlich ausgeschlossen.