Landesinnungsmeister Dominik Kruchen, stv. Landesinnungsmeister Uwe Bußmeier sowie Landesgeschäftsführer Matthias Hirsch waren am 31.07.2024 zu Gast im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auslöser der Einladung war ein Brandbrief, den der Landesinnungsverband für das ZT-Handwerk an den Landesgesundheitsminister Karl Josef Laumann geschickt hatte. Der Staatssekretär im MAGS, Matthias Heidmeier, nahm sich gemeinsam mit dem Leiter des Referats vertragsärztliche und sektorenübergreifende Versorgung GKV, RD Lüken, persönlich der aktuellen Angelegenheiten des Zahntechniker-Handwerks an.
Von besonderer Bedeutung waren hier die unzureichende Preisniveauentwicklung im Korsett des § 71 SGB V sowie die daraus resultierenden, negativen Folgen und Gefahren für eine flächendeckende und qualitätsgesicherte ZE-Versorgung vor Ort nicht nur in einkommensstarken Oberzentren, sondern auch in den ländlichen Regionen. Nicht zuletzt auch mangelnde Konkurrenzfähigkeit am Fachkräftemarkt führe zu einer Verknappung, die Versorgungsengpässe und Qualitätseinbußen zur Folge hat. Für ein starkes ZT-Handwerk und auch zukünftig qualitätsgesicherte Zahnersatzversorgung in NRW bedürfe es hier wirksamer Lösungen. Das ZT-Handwerk hat hier konkrete Vorschläge eingebracht.
Die betriebswirtschaftlich unzureichenden Preisbildungsregeln seien auch technologiefeindlich. Auch zur Abbildung des technischen Fortschritts bedürfe es trotz unbestritten angespannter GKV-Finanzlage intelligenter Lösungen und Spielräume im Preisbildungsmechanismus. Der Versorgungsbereich Zahnersatz habe im Übrigen nur einen kleinen und deutlich unterdurchschnittlichen Anteil an den Ausgaben und Ausgabensteigerungen der GKV.
Ein “weiter so” könne es auf Dauer nicht geben. Das reklamierten die Vertreter des ZT-Handwerks besonders auch für den Bereich der iZ-MVZ, für den sie im übrigen einmütig mit der Zahnärzteschaft nun endlich, trotz mehrfacher Ankündigungen der Bundespolitik ausgebliebene, sachgerechte Regulierungen einforderten.
Eine klare Absage wurde Ideen erteilt, die Zahnersatzversorgung aus dem Katalog der GKV-Leistungen zu streichen. Abgesehen vom eindeutig evidenzbasiert erwiesenen, medizinischen Nutzen der Zahnersatzversorgung – Zahnverlust ist eine Krankheit: Die Zeiten, in denen man die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Menschen am Gebiss ablesen kann, sind zum Glück vorbei und sollen auch nicht wiederkehren.
Ebenfalls thematisiert wurde der Komplex “Bürokratieabbau”. Konkrete Vorschläge wurden von den Vertretern der Zahntechniker eingebracht. Hier könne es beispielsweise auch ein Ansatz sein, nach dem branchenspezifischen QM-System QS-Dental geprüfte Betriebe bei Begehungen durch die Bezirksregierungen zu entlasten.
Alle Vorschläge werden vom MAGS wohlwollend geprüft, wenngleich sowohl monetäre Zwänge einschränken als auch mangelnde Durchgriffmöglichkeiten der Landesebene auf die Bundespolitik Handlungsspielräume einengen. Wir werden über den Fortgang berichten.