Vor Aufnahme einer Zahnersatzbehandlung von gesetzlich Krankenversicherten stellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan auf, der der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen ist.
Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Antragsstellung bei der Gesetzlichen Krankenkasse auf elektronischem Weg. Das Verfahren der Antragsstellung und Genehmigung vereinfacht und beschleunigt sich dadurch erheblich. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung erläutert das neue Verfahren auf ihrer Homepage.